15.a. Auch diesbezüglich ist einleitend festzuhalten, dass die Redaktionen von Regionaljournal und Rundschau voneinander unabhängig arbeiten und die Sendung dementsprechend unter dem nämlichen konzessionsrechtlichen Aspekt einer Prüfung zu unterziehen ist wie bereits vorstehend unter Ziff. 14.a. ausgeführt. b. Im Rahmen des Regionaljournals wurde in einem Beitrag über die inkriminierte Rundschau wie folgt zusammenfassend informiert: «Nach einem Bericht der Rundschau vom Fernsehen DRS hat Thomas Wagner bei den Verhandlungen um die Bau- und Zonenordnung von der Stadt Zürich verschiedene Anträge gestellt, die privaten Landbesitzern direkte Gewinne ermöglicht haben…».