17 zugunsten anderer als der städtischen Interessen «eingesetzt» hat. Es wurde auch nicht ansatzweise auf die spezifischen Probleme hingewiesen, die zwangsläufig mit der Revision einer Bauzonenordnung verbunden sind, namentlich dass jeder Antrag zu einer Umzonung, zumindest wenn er sich nicht auf öffentlichen Grund und Boden oder Grundstücke im Finanzvermögen bezieht, objektiv und notwendigerweise Gewinne privater Personen zur Folge hat. Dies wäre indessen, wie bereits vorstehend ausgeführt, ein wichtiges Informationselement für das Verständnis des Themas gewesen.