Aus den Akten des Verfahrens geht hervor, dass er nicht zu einer Stellungnahme eingeladen wurde. Dazu ist zu bemerken, dass die Erklärung der SRG, wonach Herr Wagner nicht ein zweites Mal gestört werden sollte, widersinnig ist. Es stand offensichtlich nicht in Frage, erneut die Erklärungen von Herrn Wagner zu den in der Rundschau beschriebenen Ereignissen aufzunehmen, sondern es wäre darum gegangen, seine Meinung zum Ergebnis der Rundschausendung, das heisst zu den ihm gegenüber neu formulierten Vorwürfen, wie sie sich aus dem Gesamteindruck dieser Sendung ergaben, wiederzugeben.