16 den Motiven und dem planungspolitischen Hintergrund dieses Antrages Stellung zu nehmen. Im Vergleich dazu hatte Frau Koch die Möglichkeit, in aller Ruhe ihre These vorzustellen, so dass es insgesamt an der angezeigten, angemessenen Darstellung der kontroversen Standpunkte fehlte. 13. Aus all den vorstehend dargelegten Gründen kommt die UBI zum Ergebnis, dass der Rezipient sich aufgrund des Gesamteindruckes der Sendung nicht frei seine Meinung zum behandelten Thema bilden konnte. Aus diesem Grund hat die Sendung «Rundschau» vom 19. Dezember 1989 die Konzession SRG verletzt. Die Sendung «Tagesschau» (Hauptausgabe) vom 19. Dezember 1989