In unserem politischen System werden Behördemitglieder namentlich auch gestützt auf das Parteiprogramm gewählt. Es ist naheliegend, wenn sie in den jeweiligen Behörden das entsprechende Programm vertreten und dies bezüglich sich konkret stellender Fragen auch zum Ausdruck bringen. Der Antrag von Herrn Wagner könnte allerdings auch als Wahrnehmung von Partikularinteressen verstanden werden, eine These, die in der Sendung vertreten wurde. Dieser Vorwurf, erhoben gegenüber einem Behördemitglied, ist schwerwiegend und bedarf der Stellungnahme seitens des Beschuldigten. Die Journalisten haben Herr Wagner indessen nicht direkt mit diesem Vorwurf konfrontiert.