Angesichts der Anspielungen und der doppeldeutigen Sprache wird nicht einmal klar, ob die Autoren der Sendung Herrn Wagner kritisierten, weil dieser Dritten Vorteile verschaffen wollte oder ob ihm gegenüber der schlichte Vorwurf erhoben wurde, diese ermöglicht zu haben. Schliesslich ist festzuhalten, dass die Haltung von Herrn Wagner in der Frage der Bauzonenordnung nicht angemessen behandelt wurde. Es wurde nicht gezeigt, dass sein Antrag den planungspolitischen Zielen seiner Partei entsprach. In unserem politischen System werden Behördemitglieder namentlich auch gestützt auf das Parteiprogramm gewählt.