Die Sendung vermittelt in ihrer Gesamtaussage keine Klarheit, ob die Vorteile, die gewisse Grundeigentümer allenfalls aus dieser Angelegenheit zogen, tatsächlich die Folge der Amtsgeheimnisverletzung war oder ob sie nicht viel eher generell auf den Antrag beziehungsweise dessen vorläufige Annahme durch die zuständige Behörde, den Vorschlag des Bauamtes II zu ändern, zurückzuführen ist. Angesichts der Anspielungen und der doppeldeutigen Sprache wird nicht einmal klar, ob die Autoren der Sendung Herrn Wagner kritisierten, weil dieser Dritten Vorteile verschaffen wollte oder ob ihm gegenüber der schlichte Vorwurf erhoben wurde, diese ermöglicht zu haben.