Dennoch lässt sich mit diesem Stil, trotz seines systematisch negativen Charakters, kaum verbergen, dass die Hypothese der Journalisten gegenüber dem Rezipienten nicht genügend transparent gemacht wurde. Die Sendung vermittelt in ihrer Gesamtaussage keine Klarheit, ob die Vorteile, die gewisse Grundeigentümer allenfalls aus dieser Angelegenheit zogen, tatsächlich die Folge der Amtsgeheimnisverletzung war oder ob sie nicht viel eher generell auf den Antrag beziehungsweise dessen vorläufige Annahme durch die zuständige Behörde, den Vorschlag des Bauamtes II zu ändern, zurückzuführen ist.