Diese Sequenz konnte in der Tat den Eindruck vermitteln, die Recherche habe die entscheidenden Fakten zur Beantwortung der Frage nach den Intentionen von Herrn Wagner zum Zeitpunkt der Verletzung des Amtsgeheimnisses geliefert. Dieser Eindruck wurde verstärkt durch die Ausdrucksweise der Journalisten («Die Fakten liegen anders» oder «Mag sein» oder ironisch «Tatsächlich» oder weiter «Dies die Einschätzung des Bezirksanwaltes…»). Dennoch lässt sich mit diesem Stil, trotz seines systematisch negativen Charakters, kaum verbergen, dass die Hypothese der Journalisten gegenüber dem Rezipienten nicht genügend transparent gemacht wurde.