die allgemeine Problematik der Bauzonenordnung, den zwingenden Bedarf der Migros für neue Büroräumlichkeiten für ihren Tertiärsektor, den bloss vorläufigen Charakter aller Anträge betreffend Zonenplanänderung angesichts der Entscheidungskompetenzen weiterer politischer Organe. Bezüglich der Darstellung der generellen Problematik der Bauzonenordnung, die von der persönlichen Position von Herrn Wagner zu unterscheiden ist, ist festzuhalten, dass die Sendung hinlänglich die konfligierenden Interessen gezeigt hat: