Die UBI hält gestützt auf die von den Parteien zu den Akten gegebenen umfangreichen Unterlagen fest, dass die beanstandeten Angaben zu Kontroversen Anlass bieten. Im übrigen handelt es sich grösstenteils um Schätzungen, die, obschon wissenschaftlich erhärtet, stets Anlass zu Diskussionen bieten. Bezüglich der strittigen, vorerwähnten Punkte kommt die UBI zum Ergebnis, dass diese auf Recherchen der Autoren beruhen, deren Aussagen sich auf zahlreiche glaubwürdige Dokumente abstützen und die benutzten Quellen zuverlässig sind. An dieser Stelle ist