Daraus ergibt sich, dass nur ein geringes Interesse besteht zu wissen, von wem dieser politisch naheliegende Antrag gestellt wurde. Anders wäre es zum Beispiel gewesen, wenn die Journalisten hätten zeigen können, dass ein Mitglied einer Exekutive einseitig einen möglichen Verkäufer oder Käufer ohne Wissen des anderen über eine konkrete Umzonungsabsicht informiert hätte; vorliegendenfalls zeigen indessen die in der Sendung gezeigten Fakten, dass Verkäufer und Käufer (Eigentümerin des Löwenbräuareals beziehungsweise Migros) gleichermassen Kenntnis von den Planungsabsichten hatten.