Die UBI ist der Auffassung, dass sich diese Widersprüchlichkeit auf einen sekundären Aspekt bezog und die Autoren der Sendung diesem Umstand eine Bedeutung beigemessen haben, die für den Zuschauer das allgemeine Verständnis des Problems ausserordentlich schwierig machte. Dazu ist generell festzuhalten, dass jede Änderung der Bauzonenordnung im Sinne einer Öffnung auch für Dientsleistungsnutzungen - bei Verzicht auf eine Preiskontrolle - bestimmte Eigentümer, Verkäufer oder Käufer oder je nach Umständen beide, begünstigen würde und der dadurch geschaffene Mehrwert nur durch eine entsprechende Gesetzgebung ganz oder teilweise abgeschöpft werden könnte;