Im weiteren findet der Antrag von Herrn Wagner eine plausible Rechtfertigung in einem bestimmten raumplanungspolitischen Konzept für die Stadt Zürich, das sich ebenso sehr auf das planungspolitische Programm seiner Partei als auf den konkreten Fall zurückzuführen lässt. Diesbezüglich hält der vorerwähnte Entscheid weiter fest: