c. Bezüglich eines weiteren Eindruckes, den die Sendung hinterlassen hat - wonach diese planungspolitischen Anträge Dritte begünstigt haben - ist zunächst festzuhalten, dass zum Zeitpunkt des Umzonungsentscheides betreffend das Löwenbräuareal durch den Stadtrat, dieser über dieselben Informationen verfügte wie Herr Wagner: Namentlich wussten alle Mitglieder, dass bei Annahme des Antrages dadurch allenfalls eine private Unternehmung (Migros) begünstigt wird und damit gleichzeitig die Interessen der Stadt unterliegen würden. Im Entscheid des Bezirksrates von Zürich vom 28. Dezember 1989 wird dazu ausgeführt: «…