Zur Unterstützung dieser These wird die Mitgliedschaft und Verflechtung verschiedener interessierter Personen in diversen Verwaltungsräten dargestellt, die sich intern über die auf dem Weg der Amtsgeheimnisverletzung erlangten Informationen der Experten Kenntnis verschaffen konnten. Die Sendung versucht damit mittels Assoziation von Gedanken den Beweis für die These der Begünstigung privater Interessen zu erbringen. Die UBI ist der Überzeugung, dass es die gezeigten Fakten nicht erlauben, über die Schlussfolgerungen des Strafverfahrens hinaus zu gehen und die These anklingen zu lassen, die Amtsgeheimnisverletzung sei