Nachdem der Irrtum, dem Herr Wagner in der Schilderung der Chronologie der Ereignisse und des Ursprungs seines Antrags vom Mai 1988 unterlag, offengelegt und damit die Aufmerksamkeit des Publikums auf die Beweggründe für den Umzonungsantrag von Herrn Wagner gelenkt wurde, ändern die Autoren ihre Optik und versuchen darzustellen, dass die Amtsgeheimnisverletzung absichtlich im Interesse Dritter erfolgt sei. Zur Unterstützung dieser These wird die Mitgliedschaft und Verflechtung verschiedener interessierter Personen in diversen Verwaltungsräten dargestellt, die sich intern über die auf dem Weg der Amtsgeheimnisverletzung erlangten Informationen der Experten Kenntnis verschaffen konnten.