b. Im Zusammenhang mit der vorstehend geschilderten Darstellung des Ablaufes ist ein gravierender Mangel an Transparenz in der Sendung festzustellen: Nachdem der Irrtum, dem Herr Wagner in der Schilderung der Chronologie der Ereignisse und des Ursprungs seines Antrags vom Mai 1988 unterlag, offengelegt und damit die Aufmerksamkeit des Publikums auf die Beweggründe für den Umzonungsantrag von Herrn Wagner gelenkt wurde, ändern die Autoren ihre Optik und versuchen darzustellen, dass die Amtsgeheimnisverletzung absichtlich im Interesse Dritter erfolgt sei.