7. Bezüglich der Frage der Verwendung eines vertraulichen Dokumentes durch die Journalisten ist folgendes festzuhalten: Das Dokument des Bauamtes II, das den Autoren anonym zugestellt wurde, war im Rahmen der journalistischen Thematisierung entscheidend, zumal es präzisen Aufschluss über die Art der von Herrn Wagner vorgeschlagenen Aufzonung gab. Es ist deshalb naheliegend, dass dieses Dokument, das Ausgangspunkt für die journalistischen Recherchen war, zur Stützung deren These verwendet wurde. Es handelt sich dabei um ein authentisches und unbestrittenes Papier. Es liegt diesbezüglich keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vor.