Es ist fraglos von allgemeinem Interesse, dass das Publikum Kenntnis erhält über die Aktivitäten der Behördemitglieder, die Beweggründe und die Rechtfertigung ihrer Handlungen und das entsprechende politische Umfeld. Sofern Handlungen für ein Strafverfahren, vorliegendenfalls gar eine Verurteilung, Anlass sind, ist es naheliegend, dass sich die Presse, zu deren Aufgabe in einer Demokratie auch die Überwachung und die Kontrolle politischer Macht gehören, damit beschäftigt und, sofern angezeigt, die Diskussion darüber aufnimmt. Durch die Realisierung einer Sendung über die Amtsgeheimnisverletzung