Am behandelten Thema bestand ein unbestreitbares öffentliches Interesse und zwar sowohl bezüglich der involvierten Personen als auch der Handlungen und Ereignisse, die Gegenstand der Berichterstattung waren. Es ist fraglos von allgemeinem Interesse, dass das Publikum Kenntnis erhält über die Aktivitäten der Behördemitglieder, die Beweggründe und die Rechtfertigung ihrer Handlungen und das entsprechende politische Umfeld.