Es entspricht einer allgemein anerkannten und traditionellen Aufgabe der Presse, insbesondere auch von Radio und Fernsehen, die politischen Handlungen von Behördemitgliedern einer sorgfältigen Kontrolle und Prüfung zu unterziehen und einen allfälligen Machtmissbrauch sichtbar zu machen und darüber zu informieren (unter anderem Entscheid vom 18. März 1991, «Rundschau: eine neue Affäre Kopp?», VPB 56.27). Die Ausübung dieser Kontrolle geschieht namentlich auf dem Weg des Recherchierjournalismus», dem konzessionsrechtlich grundsätzlich nichts entgegensteht. Die UBI hat anerkannt, dass diese Art journalistischer Arbeit zwangsläufig eher dem Risiko eines Irrtums ausgesetzt ist als andere Formen