8 formellen Beanstandung in einer Eingabe eine Ankündigung im jeweils anderen Medium beziehungsweise einen Hinweis im Rahmen einer Sendung auf einen materiellen Beitrag - und nicht nur eine Nachrichtenmeldung - im anderen Medium durch den Veranstalter voraus. g. In der Beurteilung von Informationssendungen ist neben der Würdigung jeder einzelnen Information für sich allein auch der allgemeine Eindruck zu beurteilen, der sich aus einer Sendung als Ganzes ergibt (BGE 114 Ib 204 ff.). 4. (Programmautonomie nach Art. 55bis Abs. 3 BV, vgl. u. a. VPB 56.13 mit weiteren Hinweisen sowie BGE 116 Ib 37 ff.)