Dieser Umstand war denn auch Anlass für die UBI, zwischen der Periode der Lancierung der Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative einerseits und dem eigentlichen Abstimmungskampf im Vorfeld des Referendumsentscheides anderseits zu differenzieren (nicht publizierter Entscheid vom 26. Januar 1990 betreffend drei Beiträge im «Téléjournal» beziehungsweise «Journal Romand» über die Initiative «Sauvez la Côte»). An dieser Stelle sei noch präzisierend erwähnt, dass es stets einer adäquaten materiell-inhaltlichen Verknüpfung zwischen einem Wahl- oder Abstimmungsereignis und der in Frage stehenden Sendung bedarf.