anderseits ist das Gebot der Berücksichtigung der Vielfalt der Ansichten nach Massgabe des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit zu beachten, das heisst je näher vor dem Urnengang und je intensiver eine Stellungnahme zu einer Wahl oder einer Abstimmung an Radio oder Fernsehen erfolgt, um so strikter muss jede Einseitigkeit und Manipulation vermieden werden. Mit anderen Worten: