Zulässigkeit einer Informationsquelle verlangt. e. … Gemäss ständiger Praxis der UBI kommt dem konzessionsrechtlichen Gebot der Vielfalt der Ansichten dann eine besondere Tragweite zu, wenn Beiträge als eigentliche Wahl- oder Abstimmungssendungen kurz vor dem Urnengang ausgestrahlt werden. In solchen Situationen soll die strenge Beachtung dieses Grundsatzes verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung einseitig beeinflusst und damit das Abstimmungsergebnis entsprechend verfälscht wird (unter anderem VPB 50.80; VPB 53.49 und VPB 53.51; VPB 55.38). In diesem letzten Entscheid hat die UBI ihre Rechtsprechung in zwei Richtungen präzisiert: