Die Kombination dieser Gestaltungsmittel sollte aber nicht zu einer dem Thema unangemessenen Emotionalisierung führen, die eine rationale Auseinandersetzung und letztlich die freie Meinungsbildung der Zuschauer beeinträchtigt (Entscheid vom 1. Februar 1991 betreffend die Sendung «Rundschau: Beitrag über das Kernkraftwerk Mühleberg» vom 12. Juni 1990 des Fernsehens DRS, VPB 56.29). d. Es ist in diesem Zusammenhang das Problem der Verwendung von Unterlagen und Dokumenten, die als Folge des Amts- oder Berufsgeheimnisses für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, durch die Journalisten zu erörtern.