Dazu komme, dass die Tagesschau gegenüber Herrn Wagner unter Verletzung der Pflicht zu sachgerechter Darstellung der Ereignisse und ohne seine Anhörung den wahrheitswidrigen, schwerwiegenden Vorwurf erhob, er habe mit seinen Anträgen privaten Interessen gedient. c. Bezüglich des Regionaljournals rügen die Beschwerdeführer, dieses habe in einer unhaltbaren Vereinfachung über die Sendung «Rundschau» berichtet: Ohne Vorbehalt und ohne jede sprachliche Einschränkung und Relativierung sei die schwere Anschuldigung gegen Herrn Wagner wiedergegeben und sachwidrig informiert worden, Planungsgewinne zugunsten einzelner Grundeigentümer seien bereits realisiert und durch die Anträge von Herrn