Sie hätten unzutreffende Aussagen von Dritten übernommen, ohne sie zu verifizieren (namentlich diverse Aussagen von Frau Koch betreffend die Raumbedürfnisse der Stadt Zürich sowie zu Verhandlungen zwischen der Stadt Zürich und der Grundeigentümerin des Löwenbräuareals beziehungsweise deren Scheitern). Die Beschwerdeführer machen weiter geltend, die Sendung hätte die Sachlage unkorrekt geschildert, sei es durch Unterschlagung der Kernpunkte der BZO-Problematik (extreme Raumnot sämtlicher Dienstleistungsunternehmen in Zürich und speziell der Firma, die das Löwenbräuareal erwarb) oder einer Erklärung über die notorische Vorläufigkeit eines jeden Antrages im Stadtrat