5 wie es zum Stadtratsentscheid (vom August 1988) betreffend seinen Antrag, gekommen sei. Die Beschwerdeführer erklären dazu, Herr Wagner könne sich an die genaue Fragestellung im Interview nicht mehr erinnern. Die Autoren der Sendung hätten ferner ihre journalistischen Sorgfaltspflichten nicht wahrgenommen: Sie hätten unzutreffende Aussagen von Dritten übernommen, ohne sie zu verifizieren (namentlich diverse Aussagen von Frau Koch betreffend die Raumbedürfnisse der Stadt Zürich sowie zu Verhandlungen zwischen der Stadt Zürich und der Grundeigentümerin des Löwenbräuareals beziehungsweise deren Scheitern).