kommenden Stadt- und Gemeinderatswahlen in der Stadt Zürich Bezug nahmen - hätten den strengeren Massstäben, die die UBI in ihrer Praxis bezüglich Wahlsendungen anlege, nicht genügt. a. Gegen die Sendung «Rundschau» bringen sie insbesondere vor, die Journalisten hätten isolierte Einzelaussagen unkontrolliert aneinandergereiht, ohne Herrn Wagner mit den wesentlichen Fakten sowie den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu konfrontieren und ihn dazu konkret anzuhören. Insbesondere sei ihm vorgeworfen worden, er habe durch seine Anträge privaten Eigentümern gewaltige Planungsgewinne ermöglicht.