Nach dem Kommentar der Rundschau sind die Aussagen von Thomas Wagner aber falsch.» Soweit nötig wird auf die einzelnen Sequenzen der beanstandeten Sendungen in den Erwägungen näher eingegangen. B. Am 18. Januar 1990 wurde Beschwerde gegen die obgenannten Sendungen bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erhoben.