Daran anschliessend wurden die Chronologie der Ereignisse, namentlich durch die Befragung von Stadtrat Wagner, und die wirtschaftlichen Zusammenhänge geschildert sowie das Geflecht persönlicher Beziehungen offengelegt, das den Verdacht der Verwendung von Insiderinformationen nahelegte. Durch diese Darstellungsweise suggerierten die Autoren der Sendung, die beiden Stadträte hätten durch ihr Verhalten (gezielt) die Interessen von Dritten begünstigen wollen beziehungsweise begünstigt, ein Vorwurf, den der Bezirksanwalt von Zürich in seinem Urteil entschieden verneint hatte. Gemäss den Autoren der Sendung unterliefen die beiden Stadträte die Kaufinteressen der Stadt.