{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-11-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-57-48--_1991-11-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001811.pdf?ID=150001811", "Checksum": "3d91b8d4e1abf62d8585a75f3eb48770"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 57.48 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:31:59", "Checksum": "ccd820feda79bbd20f0d6dcf502f2386", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r\n\n 13\ndarauf hinzuweisen, dass - soweit es sich um die Aussagen von Frau Koch\nin der Sendung handelte - die Journalisten darauf verzichten durften, die\nentsprechenden Informationselemente zu verifizieren. Es war hinlänglich\nklar, dass die umstrittenen Informationen von Frau Koch beziehungsweise\nihrem Amt stammten, deren politische Haltung zu den angesprochenen Fragen\nbekannt war, so dass kein Anlass zu einer Relativierung und ergänzenden\nErklärung bestand; der Zuschauer konnte diesbezüglich nicht getäuscht\nwerden. Er verfügte über alle notwendige Informationselemente, um\nbestimmte, in der Sendung formulierte Wertungen selbständig zu beurteilen,\ngegebenenfalls zu relativieren.\n10. Die UBI hält ebenfalls den Vorwurf gegenüber der Sendung für\nunbegründet, wonach unterlassen worden sei, über bestimmte, für das\nVerständnis des Themas wesentliche Tatsachen zu informieren: die allgemeine\nProblematik der Bauzonenordnung, den zwingenden Bedarf der Migros für\nneue Büroräumlichkeiten für ihren Tertiärsektor, den bloss vorläufigen\nCharakter aller Anträge betreffend Zonenplanänderung angesichts der\nEntscheidungskompetenzen weiterer politischer Organe.\nBezüglich der Darstellung der generellen Problematik der Bauzonenordnung,\ndie von der persönlichen Position von Herrn Wagner zu unterscheiden ist,\nist festzuhalten, dass die Sendung hinlänglich die konfligierenden Interessen\ngezeigt hat: Der Standpunkt des einen Teils der städtischen Behörden kam\nin den Erklärungen von Frau Koch, aber auch in den Ausführungen der\nJournalisten über das Ergebnis der Vernehmlassung zum Zonenplanentwurf\n1986 zum Ausdruck. In der Sendung wurde auch über die Interessen\nder Vertreter des Tertiärsektors informiert, die nachhaltig die Öffnung\nder Industriezone für Dienstleistungsnutzungen verlangten. Wenn auch\ndiese Anliegen mit etwas maliziösen Formulierungen (vgl. E. 12 hiernach)\npräsentiert wurden («Der Finanzplatz Zürich platzt aus allen Nähten\nund verlangt gebieterisch mehr Raum» oder «Die HB-City Immobilien\nwirbt für ihre neue Business-Stadt HB-Südwest über den Geleisen des\nHauptbahnhofs. Nur knapp stimmt das Volk dem Mammutprojekt zu»), kam\ndennoch zum Ausdruck, dass es sich um einen unbestreitbaren, dringlichen\nund dem Publikum bekannten Bedarf des Tertiärsektors handelte. Die\nJournalisten haben ausserdem im Rahmen der Sendung einem Bankier die\nGelegenheit eingeräumt, das Ergebnis einer für die Nutzungserweiterung\nder Industriezone plädierenden Expertise vorzustellen (Sequenz mit dem\nStatement von Hans Bär). Zu den angeschnittenen Fragen war mithin\ndas Publikum über die auf dem Spiele stehenden Interessen sowie deren\nProtagonisten und der Kreise, die sie unterstützten, im Bild.\nWas die Zwangslage der Migros anbetrifft, informierte die Sendung, wenn\nauch kurz, aber jedenfalls hinreichend deutlich über diese Situation: «Der\nMigros-Sitz am Limmatplatz - ohnehin schon das höchste Gebäude im\nQuartier - ist dem sozialen Kapital zu eng geworden. Die Migros sucht Platz\nfür Hotelplan und andere Betriebe». Im Rahmen der gesamten Sendung war\ndieser Punkt von marginaler Bedeutung und bedurfte keiner vertiefenden\nDarstellung.\nWas die Vorläufigkeit der Anträge und Entscheide im Rahmen des Verfahrens\nfür den Erlass des Bauzonenplanes anbetrifft, bleibt festzuhalten, dass\ndieser Umstand dem Zuschauer nicht entgehen konnte. Im politischen\n\n"}