{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-11-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-57-48--_1991-11-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001811.pdf?ID=150001811", "Checksum": "3d91b8d4e1abf62d8585a75f3eb48770"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 57.48 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:31:59", "Checksum": "ccd820feda79bbd20f0d6dcf502f2386", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r\n\n 10\nZusammengefasst geht es im chronologischen Ablauf - von den Autoren\nübrigens korrekt wiedergegeben - um folgende Ereignisse: Im März\n1988 lassen die Herren Wagner und Egloff erste Entwürfe der neuen\nBauzonenordnung unter anderem Baujuristen zukommen. Im Mai 1988\nunterbreitet Herr Wagner dem Bauamt II Fragen und Vorschläge, namentlich\nbezüglich der Zuweisung des Löwenbräuareals in die gemischte (Industrie\nund Dienstleistungen) Zone. Bei dieser Gelegenheit erwähnt er ausdrücklich\nentsprechende Kaufinteressen der Migros. Im Juni 1988 unterbreitet die Chefin\ndes Bauamtes II dem Stadtrat die Fragen und Vorschläge von Herrn Wagner\n- allerdings ohne dass dabei das Kaufinteresse der Migros erwähnt wird -\nsamt den Antworten und entsprechenden Stellungnahmen des Bauamtes\nII. Im Stadtrat wird in der Folge erstmals offiziell über das erwähnte Areal,\nentsprechende Kaufabsichten der Stadt und den diesen widersprechenden\nAntrag von Herrn Wagner debattiert. Im August 1988 stimmt der Stadtrat dem\nAntrag von Herrn Wagner auf Zuweisung dieser Parzelle in die gemischte Zone\nzu.\nIn der Mitte dieser chronologischen Darstellung wurde ein Interview mit\nHerrn Wagner über Anlass seines Antrages vom Mai 1988 ausgestrahlt. Seine\nAussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Er habe die externen, mit der\nMaterie konkret vertrauten Experten ausschliesslich in der Absicht konsultiert,\npraktische, nicht wissenschaftliche Informationen zu erhalten. Zum Zeitpunkt\nder Einreichung seines Antrages im Mai 1988 habe die Frage der Zukunft\ndes Löwenbräuareals bereits zu zahlreichen Diskussionen im Stadtrat\nAnlass geboten und die Stadtratskollegen hätten von den entsprechenden\nKaufabsichten der Migros bereits Kenntnis gehabt.\nIn Würdigung dieser Ausführungen kommen die Journalisten in der Sendung\nzu folgendem Schluss: «Die Fakten liegen anders …»\nDaran anschliessend wird dargestellt, auf welchem Weg die Verantwortlichen\nder Migros und die Eigentümer der begehrten Parzellen vom Inhalt der\nvertraulichen Dokumente Kenntnis erhalten haben könnten und damit ein\ngünstiges Geschäft schliessen konnten, bei dem schlussendlich die Stadt Zürich\ndas Nachsehen hatte.\nb. Im Zusammenhang mit der vorstehend geschilderten Darstellung des\nAblaufes ist ein gravierender Mangel an Transparenz in der Sendung\nfestzustellen: Nachdem der Irrtum, dem Herr Wagner in der Schilderung\nder Chronologie der Ereignisse und des Ursprungs seines Antrags vom\nMai 1988 unterlag, offengelegt und damit die Aufmerksamkeit des\nPublikums auf die Beweggründe für den Umzonungsantrag von Herrn\nWagner gelenkt wurde, ändern die Autoren ihre Optik und versuchen\ndarzustellen, dass die Amtsgeheimnisverletzung absichtlich im Interesse\nDritter erfolgt sei. Zur Unterstützung dieser These wird die Mitgliedschaft\nund Verflechtung verschiedener interessierter Personen in diversen\nVerwaltungsräten dargestellt, die sich intern über die auf dem Weg der\nAmtsgeheimnisverletzung erlangten Informationen der Experten Kenntnis\nverschaffen konnten. Die Sendung versucht damit mittels Assoziation von\nGedanken den Beweis für die These der Begünstigung privater Interessen\nzu erbringen. Die UBI ist der Überzeugung, dass es die gezeigten Fakten\nnicht erlauben, über die Schlussfolgerungen des Strafverfahrens hinaus zu\ngehen und die These anklingen zu lassen, die Amtsgeheimnisverletzung sei\n\n"}