{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-11-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-57-48--_1991-11-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001811.pdf?ID=150001811", "Checksum": "3d91b8d4e1abf62d8585a75f3eb48770"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 57.48 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:31:59", "Checksum": "ccd820feda79bbd20f0d6dcf502f2386", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r\n\n 4\nEinblendung der Antworten Wagners auf die Fragen des Rundschaubeitrages\nwurde die Chronologie der Ereignisse dargestellt. Schliesslich wurde der\nMisserfolg der Stadt beim Kauf dieses Grundstückes - wegen des gestiegenen\nKaufpreises - erwähnt; der Beitrag endete mit einem Hinweis auf die noch\nhängige Untersuchung der städtischen Geschäftsprüfungskommission.\nc. In der Morgenausgabe des «Regionaljournals für Zürich und Schaffhausen»\nvom 20. Dezember 1989 des Radios DRS (etwa um 07.00 Uhr) wurde folgende\nNachricht verlesen: «Neue Vorwürfe gegen die beiden vorbestraften Zürcher\nStadträte Thomas Wagner und Kurt Egloff. Nach einem Bericht der Rundschau\nvom Fernsehen DRS hat Thomas Wagner bei den Verhandlungen um die\nBau- und Zonenordnung von der Stadt Zürich verschiedene Anträge gestellt,\ndie privaten Landbesitzern direkte Gewinne ermöglicht haben…». Nach\nder Erwähnung des Beispiels des Löwenbräuareals endete die Meldung mit\nfolgenden Worten: «… Der Zürcher Stadtpräsident Thomas Wagner hat diese\nVorwürfe in der Rundschau bestritten. Nach dem Kommentar der Rundschau\nsind die Aussagen von Thomas Wagner aber falsch.»\nSoweit nötig wird auf die einzelnen Sequenzen der beanstandeten Sendungen\nin den Erwägungen näher eingegangen.\nB. Am 18. Januar 1990 wurde Beschwerde gegen die obgenannten Sendungen\nbei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)\nerhoben. Die Beschwerdeführer beantragen, es sei festzustellen, dass jede\neinzelne der drei vorgenannten Sendungen für sich allein, eventuell die drei\nSendungen insgesamt, Art. 4 der Konzession für die Schweizerische Radio- und\nFernsehgesellschaft vom 5. Oktober 1987 (Konzession SRG, BBl 1987 III 813 f.),\nnamentlich die Gebote der sachgerechten Darstellung der Ereignisse und der\nVielfalt der Ansichten verletzt haben.\nGenerell machen sie geltend, die Sendungen - insbesondere die Rundschau\nund die Tagesschau vom 19. Dezember 1989, die ausdrücklich auf die\nkommenden Stadt- und Gemeinderatswahlen in der Stadt Zürich Bezug\nnahmen - hätten den strengeren Massstäben, die die UBI in ihrer Praxis\nbezüglich Wahlsendungen anlege, nicht genügt.\na. Gegen die Sendung «Rundschau» bringen sie insbesondere vor, die\nJournalisten hätten isolierte Einzelaussagen unkontrolliert aneinandergereiht,\nohne Herrn Wagner mit den wesentlichen Fakten sowie den gegen ihn\nerhobenen Anschuldigungen zu konfrontieren und ihn dazu konkret\nanzuhören. Insbesondere sei ihm vorgeworfen worden, er habe durch seine\nAnträge privaten Eigentümern gewaltige Planungsgewinne ermöglicht.\nDiese falsche Anschuldigung sei deshalb schwerwiegend, weil sowohl die\nBezirksanwaltschaft Zürich wie auch neuerdings der Bezirksrat Zürich Herrn\nWagner attestierten, er habe keine Privatinteressen begünstigen wollen. Die\nAutoren der Sendung hätten generell alle Fakten und Informationselemente\nsystematisch zuungunsten von Herrn Wagner interpretiert, was zu einem\neinseitigen Ergebnis geführt habe. In diesem Sinne hätten sie auch eine\nirrtümliche Aussage von Herrn Wagner hochgespielt: Auf die in der Sendung\ngestellte Frage der Journalisten, wie es zu seinem eigenen Antrag (vom Mai\n1988) auf Umzonung des Löwenbräuareals gekommen sei, habe sich Herr\nWagners Antwort offensichtlich auf einen anderen Aspekt bezogen, nämlich\n\n"}