{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-11-08", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-57-48--_1991-11-08.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001811.pdf?ID=150001811", "Checksum": "3d91b8d4e1abf62d8585a75f3eb48770"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 57.48 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 08.11.1991 JAAC 57.48 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:31:59", "Checksum": "ccd820feda79bbd20f0d6dcf502f2386", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 08.11.1991 JAAC 57.48 \r\n\n 3\nZuerst erinnerte der Beitrag an die bedeutenden finanziellen Interessen,\ndie mit der Revision der Bauzonenordnung (BZO) in der Stadt Zürich\nverbunden sind. Die Autoren stellten die sich gegenüberstehenden Interessen\n(Finanzplatz, Stadtregierung, Wohnbevölkerung) und besonders die\ndiesbezügliche Kontroverse dar, die sich innerhalb der Stadtregierung\n(Stadtrat) zugespitzt hatte. Während der Dienstleistungssektor eine\ngrosszügige Öffnung der Industrie und Dienstleistungszonen erwartete,\nstellte sich insbesondere die Chefin des Bauamtes II, Frau Stadträtin\nKoch, gegen eine solche grosszügige Umzonung; sie versuchte, bestimmte\nAreale für Nutzungsbedürfnisse der Stadt zu erwerben, beispielsweise das\n«Löwenbräuareal», das in der Industriezone lag und welches die Eigentümerin\nzu verkaufen beabsichtigte.\nDer Beitrag informierte im weiteren über die Art und Weise, wie die\nbeiden Stadträte Wagner und Egloff in dieser angespannten Atmosphäre\nvertrauliche Dokumente des Bauamtes II an Dritte, namentlich an\nBaurechtsspezialisten, die den Kreisen nahestanden, die sich für eine\nErweiterung der Dienstleistungszone einsetzten, übergaben. Die beiden\nStadträte wollten die Meinung dieser Spezialisten zu dem BZO-Projekt\ndes Bauamtes II erfahren. Die Sendung hat eines dieser vertraulichen\nDokumente gezeigt, das zusammengefasst die konkreten Anträge und Fragen\nvon Stadtrat Wagner auf Umzonung und die entsprechenden Antworten\ndes Bauamtes II enthielt. Daran anschliessend wurden die Chronologie\nder Ereignisse, namentlich durch die Befragung von Stadtrat Wagner,\nund die wirtschaftlichen Zusammenhänge geschildert sowie das Geflecht\npersönlicher Beziehungen offengelegt, das den Verdacht der Verwendung von\nInsiderinformationen nahelegte. Durch diese Darstellungsweise suggerierten\ndie Autoren der Sendung, die beiden Stadträte hätten durch ihr Verhalten\n(gezielt) die Interessen von Dritten begünstigen wollen beziehungsweise\nbegünstigt, ein Vorwurf, den der Bezirksanwalt von Zürich in seinem\nUrteil entschieden verneint hatte. Gemäss den Autoren der Sendung\nunterliefen die beiden Stadträte die Kaufinteressen der Stadt. In der Tat\nkonnte die Stadt bei der Handänderung des «Löwenbräuareals» an den\nMigros-Genossenschaftbund, dessen Tertiärbereich Raumbedürfnisse hatte,\nwegen des hohen Kaufpreises nicht mithalten.\nDer Beitrag erwähnte ferner, dass sich die Herren Wagner und Egloff am\nkommenden März zur Wiederwahl stellen würden.\nb. In der «Tagesschau» vom 19. Dezember 1989 (etwa um 19.30 Uhr) wurde auf\ndie am gleichen Abend zur Ausstrahlung gelangende Rundschau hingewiesen.\nNachdem die Sprecherin an den Inhalt des Urteils des Bezirksanwalts\nerinnert hatte, legte sie dar, mit welcher Fragestellung sich die Rundschau\nauseinandersetzen werde: hat vom Verstoss des Amtsgeheimnisses wirklich\nniemand profitiert? Ein Journalist der Tagesschau fasste darauf den\nRundschaubericht zusammen, in dessen Thematik er mit folgenden Worten\neinführte: «Dass sich Zürichs Stadtpräsident Thomas Wagner aber auch\nfür andere als städtische Interessen eingesetzt hat, geht aus Dokumenten\nhervor, die der <Rundschau> zugespielt wurden. Im Laufe der Behandlung\nder umstrittenen Bau und Zonenordnung hat Wagner verschiedene\nAnträge gestellt, die auch privaten Interessen dienen könnten». Es folgte\ndie Darstellung der verschiedenen Kaufinteressen um das «Löwenbräuareal»\nund der Anträge von Herrn Wagner auf Umzonung dieses Areals. Mit der\n\n"}