LIMES, Armee an der Grenze - muss auch in einer «Wort zum Sonntag»-Sendung grundsätzlich zulässig sein. Dies bestreitet der Beschwerdeführer auch nicht. Vielmehr beanstandet er neben dem unsachgemässen Fundament auch die Art und Weise des Vortrages von Pfarrer Venetz. Die Äusserungen von Pfarrer Venetz verletzten aber weder in der Diktion noch im Ton die konzessionsrechtlichen Bestimmungen. Die Wortwahl war nicht geeignet, Emotionen in unzulässiger Weise zu schüren …