Viel eher ist seine Meinungsäusserung auch als Anfrage zu verstehen, ob Politiker und zuständige Behörden in der konkreten Problematik um das Flüchtlingselend eine menschlich und humanitär vertretbare Politik betreiben. Die beanstandete Sendung hat damit offensichtlich auch der Pflicht des Veranstalters, einen Beitrag zur staatsbürgerlichen Bildung des Bürgers zu leisten, nicht geradezu entgegengewirkt. 5.3. Die betont kritische Auseinandersetzung mit einem aktuell bedeutsamen Aspekt der Schweizer Politik und speziell mit einer konkreten Massnahme - Übung LIMES, Armee an der Grenze - muss auch in einer «Wort zum Sonntag»-Sendung grundsätzlich zulässig sein.