4 Zu Recht weist auch Ziff. 2 der «Ergänzungen zur Konzeption» vom 22. August 1985 darauf hin: «Das christliche Selbstverständnis des Sprechers beziehungsweise der Sprecherin des und die persönliche Auslegung der christlichen Verantwortung für die heutige Zeit können nicht Gegenstand redaktioneller Bewertung sein.» Widersprüchlich ist allerdings, wenn die SRG in ihrer Stellungnahme zur vorliegenden Beanstandung eine solche Bewertung vornimmt und beteuert, der Redner hätte sich «fast auf jede Seite der Bibel» berufen können.