Die Landeskirchen haben jedenfalls die Möglichkeit einer allgemeinen und nicht spezifisch christlichen Kommentierung der im Regelfall von ihnen mitbestimmten «Wort zum Sonntag»-Sprechern in Kauf genommen. 3.3. Wird die im Vergleich zu gewissen ausländischen Sendeanstalten kurze Sendezeit im Programm des Veranstalters für allgemein religiöse beziehungsweise spezifisch christliche Themen nicht genutzt, weil der Theologe oder Vertreter der betreffenden Landeskirche dies unterlässt, kann dies unter Umständen ein internes Problem der Kirchen im Verhältnis zu ihren Vertretern und Theologen darstellen; dies betrifft aber jedenfalls den Veranstalter nicht.