» Der Bezug zum religiösen Hintergrund muss nach dieser Vereinbarung nicht ausgesprochen werden. Es ist schon aus diesem Grund nicht dem Veranstalter anzulasten, wenn ein «Wort zum Sonntag»-Sprecher keine direkt-religiösen Inhalte vorbringt. Die Landeskirchen haben jedenfalls die Möglichkeit einer allgemeinen und nicht spezifisch christlichen Kommentierung der im Regelfall von ihnen mitbestimmten «Wort zum Sonntag»-Sprechern in Kauf genommen.