{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-07-07", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-57-47--_1991-07-07.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001808.pdf?ID=150001808", "Checksum": "3a0db491bbbf344b2a54a70513ed0894"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 57.47 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 07.07.1991 JAAC 57.47 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 07.07.1991 JAAC 57.47 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 07.07.1991 JAAC 57.47 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:27", "Checksum": "9245f79674e573af68ecf631acbe3e43", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 07.07.1991 JAAC 57.47 \r\n\n 2\nRisiko verbunden, verletzt zu werden. Und dieses Risiko gehöre zum Leben.\nEine Nation, die bereit sei, für humanitäre Anliegen Verletzungen zu riskieren,\nhelfe dem Einzelnen, sich für die Liebe zu öffnen.\nB. Gegen diesen Beitrag erhob X (hiernach Beschwerdeführer) zusammen mit\n27 Mitunterzeichnern Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz\nfür Radio und Fernsehen (UBI). Er rügt, dass die sicherheitspolitische\nDiskussion gegenwärtig gebiete, den Deckmantel des religiösen oder\nsatirisch/humoristischen Umfeldes fallenzulassen. Nur dank diesem\nSchutz kämen nämlich unbeschriebene Blätter zur medienwirksamen\nMeinungsäusserung. Josef Venetz habe das Sendegefäss «Wort zum Sonntag»\nmissbraucht, «um an der Asyl und Sicherheitspolitik des Bundesrates\nunverhohlen Kritik zu üben». Venetz habe sich abschätzig über den Sinn\nvon Gefechtsübungen geäussert und dem Zuschauer suggeriert, beim nächsten\nMal werde auf die «Feinde», das heisst die Asylsuchenden geschossen.\nVon den konkreten Ausbildungszielen der Übung LIMES habe er aber\nnichts erwähnt. Indem er die Asylsuchenden als Existenzberechtigung\nfür unsere Armee bezeichnete, habe er in unhaltbarer Art und Weise dem\n«tatsächlichen Bedrohungsbild und dem Auftrag unserer Armee keine\nRechnung getragen». Entscheidend für die Beschwerde sei auch die Tatsache,\ndass J. Venetz keine biblischen Zitate zur Stützung seiner Kritik vorbrachte.\nDamit sei der Zuschauer nicht in der Lage gewesen, sich zustimmend\noder ablehnend ein eigenes Urteil über die tragenden Glaubensinhalte zu\nbilden. Die Sendeverantwortlichen hätten ihre Aufsichtspflichten nicht\nwahrgenommen. Unter anderem hätte die Schweizerische Radio- und\nFernsehgesellschaft (SRG) auch die cura in eligendo verletzt, zumal sie einen\nabschätzig argumentierenden und nicht neutralen Redner eingeladen habe.\nDie SRG hätte sich von den Aussagen distanzieren müssen.\n…\n\nII\n\n1. (Formelles)\n2. (Erkennbarkeit der Ansichten, vgl. VPB 57.12 E. 2.2)\n2.3. Was man unter «christlicher Sicht» zu subsumieren hat, ist nicht allzu\neng zu umschreiben. Es trifft zweifellos zu, dass ein christlicher Gedanke sich\nnicht an Bibelzitaten messen lässt. Doch erwartet der Zuschauer aufgrund\nder Ankündigung einen spezifischen Bezug zur christlichen Heilsbotschaft.\nEin Beitrag, der ausschliesslich allgemeines humanistisch-humanitäres\nGedankengut zum Inhalt oder den Charakter eines reinen politischen\nKommentars hat, kann den Zuschauer in seinen Erwartungen, die er\naufgrund des traditionsreichen Konzepts des Sendegefässes am Vorabend\ndes Sonntags hegt, verunsichern. Der Zuschauer erwartet einen Kommentar\nmit einem inhaltlich spezifischen Bezug zur christlichen Heilsbotschaft.\nSpricht ein Theologe zu einem politischen Thema ohne konkrete und explizite\n\n"}