Ein entsprechend restriktives Verständnis des Begriffes der Ausgewogenheit würde sich nachhaltig, jegliche Spontaneität lähmend, auf die Programme im Radio und Fernsehen auswirken. Allerdings bleibt zu beachten, dass unter bestimmten Umständen (z. B. Referendums- oder Wahlkampagne) innerhalb einer Einzelsendung die Verpflichtung zur angemessenen Darstellung der Vielfalt der Meinungen rigoros zu beachten ist. Im vorliegenden Fall befand man sich indessen nicht am Vorabend einer Volksabstimmung zu irgendeiner Frage, die durch den Frauenstreik thematisiert wurde.