b. Es ist offensichtlich, dass in einem freiheitlichen, pluralistischen und demokratischen Rechtsstaat letztlich praktisch jedes politische Thema im Widerstreit unterschiedlicher Meinungen steht. Auf diesem Hintergrund wäre es unverhältnismässig, den Veranstalter generell zu verpflichten, für jede persönliche Meinung, die unter irgendwelchen Umständen und aus einem beliebigen Anlass in einer Sendung Ausdruck findet, stets für eine entsprechende Gegenmeinung besorgt zu sein. Ein entsprechend restriktives Verständnis des Begriffes der Ausgewogenheit würde sich nachhaltig, jegliche Spontaneität lähmend, auf die Programme im Radio und Fernsehen auswirken.