Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, die Sprecherin habe optisch (Tragen der Plakette) und verbal (Ankündigung der frauenstreikbedingten Abwesenheit) das Nachrichtenmagazin als Plattform für Stimmungsmache und einseitige Meinungsbeeinflussung zugunsten des «Frauenstreiktags» benutzt und ihre Funktion als Nachrichtensprecherin missbraucht, um politische Propaganda zu betreiben. Der Frauenstreik sei ausserdem ein kontroverses Thema, zumal der Aufruf zum Frauenstreik fast ausschliesslich von Parteien aus dem linken Spektrum unterstützt wurde; diesem Umstand sei durch die Berücksichtigung anderer Meinungen nicht Rechnung getragen worden. Die beanstandete Sendung habe deshalb die