Ich wünsche ihnen einen geruhsamen Abend und eine gute Nacht». B. (Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen [UBI]) Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, die Sprecherin habe optisch (Tragen der Plakette) und verbal (Ankündigung der frauenstreikbedingten Abwesenheit) das Nachrichtenmagazin als Plattform für Stimmungsmache und einseitige Meinungsbeeinflussung zugunsten des «Frauenstreiktags» benutzt und ihre Funktion als Nachrichtensprecherin missbraucht, um politische Propaganda zu betreiben.