14 «praktisch» fest, dass der Angeklagte nicht vor den Strafrichter kommen werde. Allerdings wurde in der nächsten Sequenz diese offene Formulierung von einer apodiktischen Aussage verdrängt: «Schon im nächsten Januar ist es soweit: Die Strafakte Blocher wird wegen Verjährung geschlossen». Diese absolute Bestimmtheit drückte auch der Sprecher in der Abmoderation aus, indem er auf die Aussage des Anwalts des Angeklagten, dieser werde nicht verurteilt, antwortete: «Und wegen der Verjährung hat er auf jeden Fall recht.» Diese Prognose über den Ausgang des Verfahrens entsprach nicht einer den Umständen angemessenen zurückhaltenden Ausdrucksweise.