Von den anderen Delikten war nicht mehr die Rede. In der Stellungnahme der SRG schreibt der Sendeverantwortliche: «Selbst wenn zutreffen würde, dass die erwähnten Delikte mit dem Entscheid des BGer vom April 1990 haltlos geworden sind, dürfte man sie in einem umfassenden Hintergrundbericht über den Streit um die Kammi erwähnen.» Dieser Auffassung ist grundsätzlich zuzustimmen; doch erfordert eine solche Erwähnung eine korrekte und transparente Einbettung in die Prozessbeziehungsweise Ablaufchronologie.