12 3. Auch wenn die Vorstellung des Gutachtens in korrekter Weise als Privatund Parteigutachten erfolgt wäre, hätte das Prinzip der Unschuldsvermutung erfordert, in der Ausdrucksweise Zurückhaltung zu üben. Die Sendung bringt aber verstärkende Adjektive: «… Vorwürfe gegen Blocher happig», «…Gutachten belastet Blocher stark», «Was Professor Schmid dem Politiker … vorwirft, ist dicke Post», «trotz des brisanten Gutachtens». Diese Ausdrucksweise vermittelte dem Rezipienten den Eindruck einer definitiven und unanfechtbaren, das Gericht bindenden Expertise. Der Zuschauer konnte durch die apodiktische Wortwahl nicht mehr im Unsicheren bleiben: